Mietbedingungen
1.1. Die Vermietung des Vereinsheims erfolgt nur an Personen, welche über 23 Jahre alt sind. Das Feiern von 18. Geburtstagen ist nicht gestattet.
1.2. Der Mieter hat während seiner gesamten Veranstaltung eine Anwesenheitspflicht.
2. Kaution
2.1. Zur Sicherung aller Ansprüche der Wahner Wibbelstetze e.V. gegen den Mieter aus diesem Vertragsverhältnis, hinterlegt der Mieter bei der Übernahme (Schlüsselübergabe) eine Kaution in Höhe von 200,- Euro in bar.
2.2. Im Falle eines Schadens wird die Kaution komplett einbehalten. Nach Schadensregulierung wird der Differenzbetrag an den Mieter ausgezahlt. Bei höheren Schäden wird eine gesonderte Rechnung an den Mieter ausgestellt.
3. Getränke & Speisen
Kölsch (Gaffel Kölsch) ist ausschließlich über die Wahner Wibbelstetze zu beziehen. Andere Getränke und Speisen dürfen selber mitgebracht werden.
4. Pflichten des Mieters
4.1. Der Mieter versichert mit seiner Unterschrift des Mietvertrages, dass er nicht im Auftrag eines anderen Veranstalters handelt.
4.2. Der Mieter ist nicht berechtigt, die Räume Dritten zu überlassen, insbesondere sie weiter zu vermieten.
4.3. Der Mieter hat für einen ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung Sorge zu tragen. Er trägt das gesamte Risiko der Veranstaltung einschließlich der Vor- und Nachbereitung.
4.4. Der Mieter ist für die Sicherheit der Veranstaltung und die Einhaltung aller einschlägigen Vorschriften und behördlichen Auflagen verantwortlich.
4.5. Der Mieter beachtet die gesetzlichen Bestimmungen zum Jugendschutz und Raucherschutzgesetz und übernimmt die Haftung für deren Einhaltung.
4.6. Die Anmeldung und Gebührenzahlung bei der GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) ist Angelegenheit des Mieters.
4.7. Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass die für den angemieteten Raum zugelassene Personenzahl in Höhe von 200 Personen nicht überschritten wird. Bei Überschreitung haftet der Mieter für alle daraus entstehenden Schäden.
4.8. Der Mieter hat die bestehende Hausordnung (Aushang im Vereinsheim) zu beachten.
4.9. Der Mieter ist für die Einhaltung der gültigen Hygiene- und Infektionsschutzgesetze verantwortlich.
4.10. Der Mieter ist für die Einhaltung des Lärmschutzes verantwortlich. Musik aller Art muss ab 22:00 Uhr so heruntergeregelt werden, dass Anwohner nicht in der Nachtruhe gestört werden. Das bedeutet auch, dass ab 22:00 Uhr keine Musik auf der Außenanlage gespielt werden darf und die Eingangstüre und Fenster geschlossen werden müssen.
5. Räumlichkeiten & Außenbereich
5.1. Die Wahner Wibbelstetze e.V. übergeben die Räumlichkeiten in gereinigtem Zustand.
5.2. Der Mieter ist verpflichtet, die Räumlichkeiten und die Ausstattung sowie eventuelles Equipment pfleglich zu behandeln und sie im ursprünglichen baulichen sowie unbeschädigten und gereinigten Zustand zurückzugeben.
5.3. Eine Nutzung des angrenzenden Lagers, sowie das dort befindliche Material, ist dem Mieter nicht gestattet. Ausnahmen gelten nur in besonderer Absprache und nach gezielter Genehmigung durch die Wahner Wibbelstetze.
5.4. Der Mieter hat Artikel wie etwa Toilettenpapier, Seife, Handtücher, Spülmittel, Reinigungsmittel, Geschirrhandtücher etc. auf eigene Kosten mitzubringen.
5.5. Vom Mieter mitgebrachte Dekorationen dürfen nur an den dafür vorgesehenen Befestigungsmöglichkeiten angebracht werden. Wände, Decke, Fenster und Mobiliar dürfen nicht durch Nägel, Klebematerial, Heftzwecke, Dekorationen oder Sonstiges beschädigt werden. Zudem muss das Dekorationsmaterial schwer entflammbar sein.
5.6. Der Einsatz von Konfetti o.Ä. ist weder drinnen noch draußen gestattet.
5.7. Das Zünden von Feuerwerk/ Pyrotechnik sowie offenes Feuer wie Lagerfeuer, Fackeln oder Ähnliches sind nicht gestattet.
5.8. Das Grillen ist nur mit einem Gasgrill erlaubt.
5.9. Im gesamten Gebäude herrscht Rauchverbot.
5.10. Die Kameras im Innen- und Außenbereich dürfen aus Sicherheitsgründen nicht verhangen oder ausgeschaltet werden.
6. Rückgabe der Räumlichkeiten
6.1. Der Mieter hat die Räumlichkeiten wie folgt an die Wahner Wibbelstetze e.V. zurückzugeben:
- Erbrochenes, Glasscherben, Fäkalien und sonstiger Unrat muss entfernt sein
- Theke, Küchenoberflächen, Aschenbechern, Tischen und Stühlen müssen gereinigt sein
- Geschirr, Besteck und Gläser müssen gespült sein
- Die Spülmaschine muss leergeräumt sein
- Alle Abfallbehälter / Mülleimer müssen geleert sein.
- Kühlschränke und das Kühlhaus müssen leer und gereinigt sein
- Saal, WC´s , Küche und Außengelände / Hof müssen gekehrt sein
- Sämtliche Dekorationen und mitgebrachtes Equipment muss entfernt werden
- Tische und Stühle sind wegzuräumen.
- Jeglicher Abfall ist vom Mieter mitzunehmen und auf eigene Kosten zu entsorgen.
6.2. Für Verschmutzungen, die das übliche Maß übersteigen, sind die zusätzlich entstandenen Reinigungskosten komplett vom Mieter zu zahlen.
6.3. Der ausgehändigte Schlüssel ist zurückzugeben. Bei Verlust des Schlüssels hat der Mieter die dem Verein entstehenden Kosten für den Austausch der gesamten Schließanlage zu ersetzen
7. Ausschlusskriterien
7.1. Das Vereinsheim darf nur für den im Mietvertrag festgelegten Zweck genutzt werden.
7.2. Der Mieter bekennt mit seiner Unterschrift, dass die Räume nicht für einen der folgenden Zwecke verwendet werden:
- Veranstaltungen, die mit ihren Inhalten Straftatbestände verwirklichen oder sittenwidrig sind, insbesondere bei sexistischen oder pornographischen Inhalten
- Veranstaltungen, die einen verfassungsfeindlichen Hintergrund haben, insbesondere bei rechts- oder linksextremen, rassistischen, antisemitischen, antiislamischen oder antidemokratischen Inhalten
- Veranstaltungen, die Herabwürdigungen durch rassistische Diskriminierungen oder aus Gründen des Geschlechts, der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zum Inhalt haben. Es dürfen weder in Wort noch in Schrift die Freiheit und Würde des Menschen verächtlich gemacht, noch Symbole, die im Geist verfassungsfeindlicher oder verfassungswidriger Organisationen stehen oder diese repräsentieren, verwendet oder verbreitet werden.
- Der Mieter versichert, dass die von ihm geplante Veranstaltung keinen der oben genannten Inhalte hat und verpflichtet sich Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die solche Inhalte verbreiten, von der Veranstaltung auszuschließen.
8. Haftung
8.1. Haftung des Mieters
Der Mieter haftet für alle Personen- oder Sachschäden, die er oder seine Mitarbeiter/-innen oder sonstige Vertragspartner/-innen sowie Teilnehmende an der Veranstaltung verursachen. Insbesondere haftet der Mieter für Schäden an Einrichtungsgegenständen und technischer Ausstattung der Mieträume, die durch fahrlässigen bzw. unsachgemäßen Umgang entstanden sind.
8.2. Haftung des Vermieters
Die Wahner Wibbelstetze e.V. stellen dem Mieter die Mieträume zum vereinbarten Zeitpunkt in ordnungsgemäßem Zustand zur Verfügung. Sollten offensichtliche Mängel vorliegen, so werden diese von den Wahner Wibbelstetzen e.V. unverzüglich nach Kenntnis beseitigt.
Die Wahner Wibbelstetze e.V. haften auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Wahner Wibbelstetze haften nicht für von dem Mieter oder seinen Gästen eingebrachten Gegenstände (Wertsachen, Garderobe, technische Geräte usw.)
9. Verspätete Rückgabe
Wird das Vereinsheim nicht zum im Mietvertrag festgelegten Zeitpunkt zurückgegeben, haftet der Mieter gegenüber den Wahner Wibbelstetze e.V. für sämtliche Schäden, die aufgrund der verspäteten Rückgabe entstehen.
Ebenso haftet der Mieter für Regressansprüche der Nachmieter, wenn diese nicht zum vereinbarten Zeitpunkt das Vereinsheim übernehmen können und / oder deren Veranstaltung wegen der verspäteten Rückgabe nicht stattfinden in kann.
Der Mieter hat in jedem Fall eine Nutzungsentschädigung in Höhe von 450,- Euro als Mindestschaden zu ersetzen. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt den Wahner Wibbelstetze e.V. vorbehalten.
10. Vertragsstrafe
Kommt es im Rahmen der Veranstaltung zu strafbaren Handlungen im Sinne der §§ 84, 85, 86, 86a, 125, 127, 130 StGB, zu denen der Mieter nach Art, Inhalt oder Gestaltung der Nutzung schuldhaft beigetragen hat oder zumutbare Schutzmaßnahmen schuldhaft unterlassen hat, obwohl er dies vorhersehen konnte, verpflichtet sich der Mieter, eine Vertragsstrafe in Höhe des Mietpreises zu zahlen. Auch bei Zahlung der Vertragsstrafe ist die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche nicht ausgeschlossen.
11. Kündigung / Stornierung
11.1 Durch den Mieter
- Der Mieter kann den Mietvertrag bis 12 Wochen vor dem Veranstaltungstermin ordnungsgemäß kündigen. Die Kündigung muss den Wahner Wibbelstetze e.V. schriftlich/ per E-Mail vorliegen.
- Erfolgt die Kündigung später als 12 Wochen vor dem Veranstaltungstermin, erheben die Wahner Wibbelstetze e.V. eine Stornogebühr in Höhe von 25% des Mietpreises; ab 4 Wochen vor dem Veranstaltungstermin wird die geleistete Anzahlung als Stornogebühr einbehalten.
11.2. Durch die Wahner Wibbelstetze e.V.
- Die Wahner Wibbelstetze e.V. sind berechtigt, vom Mietvertrag fristlos zurückzutreten, wenn die vom Mieter zu erbringenden Zahlungen wie Anzahlung, Miete und / oder Kaution nicht rechtzeitig entrichtet worden sind.
- Die Wahner Wibbelstetze e.V. können von dem Mietvertrag bis spätestens 4 Wochen vor dem vereinbarten Mietzeitpunkt zurücktreten, wenn das Mietobjekt dringend für eigene Zwecke benötigt wird und der Bedarf bei Vertragsabschluss nicht absehbar war. Der Mieter kann in diesem Fall keine Schadensersatzansprüche geltend machen, wenn ihm dies nachvollziehbar und begründet dargestellt wird.
- Die Wahner Wibbelstetze e.V. sind berechtigt, den Mietvertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Mieter die vertraglichen Verpflichtungen in erheblicher Weise verletzt und/oder wenn eine andere als die vereinbarte Veranstaltung durchgeführt wird oder zu befürchten ist.
- Die Wahner Wibbelstetze e.V. und seine Bevollmächtigten sind jederzeit berechtigt, dass überlassene Vereinsheim zu betreten und zu besichtigen, um sich von der vertragsmäßigen Nutzung und Einhaltung der Ordnung zu überzeugen. Im Fall von Verstößen gegen den Mietvertrag und/ oder die Mietbedingungen oder geltender Strafgesetze sowie einer erkennbaren Schädigung der Vereinsanlage oder des Vereinsrufes sind die Wahner Wibbelstetze e.V. und seine Bevollmächtigten befugt, die Veranstaltung unverzüglich zu beenden. Eine Rückvergütung der Miete und Kaution erfolgt in diesen Fällen nicht.